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Ist Chiptuning legal?

Kurze Antwort: Chiptuning an sich ist erlaubt. Aber es gibt Grenzen, und die liegen bei allem, was mit Abgasen zu tun hat. Hier verläuft die Linie.

Was erlaubt ist

Die Motorsoftware für mehr Leistung anzupassen ist nicht verboten. Es gibt kein Gesetz, das vorschreibt, dass Ihr Auto auf Werkseinstellungen bleiben muss.

Das Fahrzeug muss allerdings weiterhin die Anforderungen für die Teilnahme am Straßenverkehr erfüllen. Das heißt unter anderem, dass die Emissionen innerhalb der Typgenehmigung bleiben und alle Abgasreinigungssysteme vorhanden sind und funktionieren.

Was nicht erlaubt ist

Das Entfernen oder Abschalten von Abgasreinigungssystemen ist bei Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig. Das betrifft unter anderem den Rußpartikelfilter, das AGR-Ventil, das AdBlue-System und den Katalysator.

Beim Rußpartikelfilter ist das in den Niederlanden seit Oktober 2018 sogar eine Wirtschaftsstraftat. Seit Januar 2023 wird bei der Hauptuntersuchung physisch geprüft, ob der Filter vorhanden ist. Das Strafmaß bestimmt ein Richter und reicht von Geldstrafe bis Freiheitsstrafe.

Ein wichtiges Detail, das oft missverstanden wird: die Straftat ist das Entfernen oder Unbrauchbarmachen selbst, nicht das Fahren damit. Eine Erklärung, das Auto komme nur auf die Rennstrecke, ändert daran nichts. Und die Strafe kann auch dem ausführenden Betrieb auferlegt werden, nicht nur dem Halter.

Der Geschwindigkeitsbegrenzer

Das liegt anders. Bei Personenwagen ist der Begrenzer keine gesetzliche Vorgabe, sondern eine Absprache zwischen Herstellern. Ihn zu entfernen ist erlaubt und das Auto fällt deswegen nicht durch die Hauptuntersuchung.

Allerdings wird dann der Geschwindigkeitsindex Ihrer Reifen zur neuen Grenze. Ein Reifen mit Index V ist bis 240 km/h freigegeben; darüber zu fahren ist gefährlich und nicht gedeckt. Bei Lkw und Bussen über 3,5 Tonnen ist der Begrenzer sehr wohl vorgeschrieben.

Und die Hauptuntersuchung?

Eine Softwareanpassung, die innerhalb der Grenzen bleibt, ist bei der Hauptuntersuchung kein Problem. Der Inhalt der Motorsoftware wird nicht geprüft.

Geprüft wird dagegen: das Vorhandensein des Rußpartikelfilters, die Emissionen beim Abgastest und ob aktive Fehlercodes mit Abgasbezug vorliegen.

Ihre Versicherung ist davon unabhängig

Auch eine völlig legale Anpassung müssen Sie Ihrer Versicherung melden. Verschweigen Sie es und es passiert etwas, kann der Versicherer den Schutz einschränken oder verweigern. Das ist keine Frage der Gesetzgebung, sondern Ihrer Vertragsbedingungen.

Wir führen keine Anpassungen aus, die dazu führen, dass ein Auto nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen darf. Fragen Sie nach etwas, das nicht hineinpasst, sagen wir das.

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